Vom Neubau zum offiziell registrierten Schiff – Schiffsmessbrief, Schiffsregister und Funklizenz einfach erklärt
- Christian Nüßer

- vor 1 Minute
- 4 Min. Lesezeit

Wer ein neues Segelboot bestellt, beschäftigt sich monatelang mit Themen wie Segel, Elektronik oder Anker. Irgendwann tauchen dann plötzlich Begriffe auf wie Schiffsmessbrief, Schiffsregister, Unterscheidungssignal, MMSI, Rufzeichen oder Funklizenz.
Genau so ging es mir beim Bau unserer Sirius 40 DS "Viserion".
Nach einigen Telefonaten mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), dem Amtsgericht Kiel und der Bundesnetzagentur habe ich den kompletten Prozess inzwischen durchlaufen.
Da ich selbst lange nach einer verständlichen Schritt-für-Schritt-Anleitung gesucht habe, möchte ich sie hier zusammenfassen.
Warum überhaupt registrieren?
Grundsätzlich muss nicht jedes Sportboot ins Seeschiffsregister eingetragen werden.
Viele Segler fahren ausschließlich mit einem Internationalen Bootsschein (IBS) oder einem Flaggenzertifikat.
Wer allerdings
eine größere Yacht besitzt,
eine Finanzierung oder Beleihung plant,
dauerhaft unter deutscher Flagge fahren möchte,
oder einfach ein offizielles Schiffszertifikat besitzen möchte,
entscheidet sich häufig für die Eintragung ins Seeschiffsregister.
Bei unserer Sirius war von Anfang an klar:
Sie soll offiziell im Seeschiffsregister eingetragen werden.
Schritt 1 – Den Schiffsmessbrief beantragen

Der erste Schritt führt zum Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
Dort wird der sogenannte Schiffsmessbrief beantragt. Ohne dieses Dokument ist eine Eintragung ins Seeschiffsregister praktisch nicht möglich.
Bei Sportbooten unter 24 Metern erfolgt eine vereinfachte Vermessung. Das bedeutet, dass das Boot nicht vollständig vermessen wird. Stattdessen werden anhand der eingereichten Unterlagen und Fotos die maßgeblichen Abmessungen und Identitätsmerkmale festgestellt.
Für meinen Antrag musste ich folgende Unterlagen einreichen:
CE-Konformitätserklärung
Builder's Certificate der Werft
Generalplan der Werft
Prospektauszug
Fotos von Backbord, Steuerbord, Bug und Heck
technische Daten des Schiffes
Motorinformationen

Mein wichtigster Tipp
Beantragt den Schiffsmessbrief erst, wenn das Boot wirklich fertig ist.
Bugkorb, Heckkorb, Badeplattform, Bugspriet oder Davits verändern die Länge über Alles (LOA). Diese Länge wird später im Schiffsmessbrief eingetragen und sollte natürlich stimmen.
Was kostet der Schiffsmessbrief?
Für unsere Viserion betrugen die Gebühren 255 Euro.
Nach wenigen Tagen erhielt ich zunächst den Gebührenbescheid und anschließend den fertigen digitalen Schiffsmessbrief.
Dieser enthält unter anderem:
Schiffsname
Heimathafen
Baujahr
Werft
Baunummer
HIN (Hull Identification Number)
Rumpflänge
Länge über Alles
Motor
Baumaterial
Damit besitzt man bereits ein international anerkanntes Dokument.
Schritt 2 – Eintragung ins Seeschiffsregister
Sobald der Schiffsmessbrief vorliegt, kann die Eintragung ins Seeschiffsregister erfolgen.
Zuständig ist immer das Amtsgericht des Registerhafens.
Da unser Heimathafen Neustadt in Holstein ist, war für uns das Amtsgericht Kiel zuständig.

Für den Antrag wurden benötigt:
Eintragungsantrag
Schiffsmessbrief
Kopie des Personalausweises
Eigentumsnachweis (Werftrechnung bzw. Kaufvertrag)
Angaben zum Schiff
eidesstattliche Versicherung
Angabe des Schiffswertes
Zusätzlich musste bestätigt werden,
dass das Schiff bislang in keinem anderen Register eingetragen ist,
dass wir Eigentümer sind,
dass eine Funkanlage vorhanden ist,
und dass Neustadt tatsächlich Heimathafen wird.
Das Ergebnis
Nach erfolgreicher Eintragung erhält man das Schiffszertifikat.
Damit besitzt das Schiff offiziell:
eine Register-Nummer,
ein Unterscheidungssignal,
den eingetragenen Heimathafen,
und den amtlichen Nachweis über das Eigentum am Schiff.
Für mich war das einer der schönsten Momente während des gesamten Bauprojekts.
Aus einem Neubau wurde jetzt offiziell ein Schiff.
Schritt 3 – Funklizenz, Rufzeichen und MMSI

Jetzt folgt der Teil, den viele eigentlich zuerst erledigen möchten.
Die Funklizenz wird bei der Bundesnetzagentur beantragt.
Dabei werden vergeben:
Rufzeichen
MMSI
ATIS (für Binnenfunk)
Im Antrag müssen sämtliche Funkanlagen angegeben werden.
Bei unserer Viserion gehören dazu:
UKW-Funkanlage mit DSC
tragbares UKW-Handfunkgerät
AIS-Transponder
AIS-SART
Radar
MOB-AIS
EPIRB
Ganz wichtig: Erst registrieren – dann programmieren
Viele Händler bieten an, Funkgeräte bereits beim Einbau zu programmieren.
Davon würde ich abraten.
Erst wenn die Bundesnetzagentur die endgültige MMSI und das Rufzeichen vergeben hat, sollten
Funkgerät,
AIS,
EPIRB,
DSC,
AIS-SART
programmiert werden.
Viele Geräte lassen sich anschließend nur mit Spezialsoftware oder sogar durch den Hersteller zurücksetzen.
Flaggenzertifikat oder Schiffsregister?
Diese Frage wird häufig gestellt.
Meine persönliche Einschätzung:
Flaggenzertifikat
✔ günstiger
✔ schneller
✔ ausreichend für viele Fahrten
✔ ideal für Boote unter 15 Metern
Seeschiffsregister
✔ offizieller Eigentumsnachweis
✔ Schiffszertifikat
✔ Unterscheidungssignal
✔ Möglichkeit einer Schiffsfinanzierung oder Beleihung
✔ besonders interessant für größere Fahrten und Langfahrtsegler
Wichtig:
Beides gleichzeitig ist nicht möglich.
Ist ein Schiff im Seeschiffsregister eingetragen, wird kein Flaggenzertifikat mehr ausgestellt.
Meine Reihenfolge – sie hat problemlos funktioniert
Boot fertigstellen lassen
CE-Unterlagen von der Werft erhalten
Builder's Certificate erhalten
Schiffsmessbrief beim BSH beantragen
Schiffsmessbrief erhalten
Eintragung ins Seeschiffsregister
Schiffszertifikat und Unterscheidungssignal erhalten
Funklizenz bei der Bundesnetzagentur beantragen
MMSI und Rufzeichen erhalten
Funkgeräte programmieren
Leinen los!
Wichtige Links & Ansprechpartner
Schiffsmessbrief (BSH)
Beantragung des Schiffsmessbriefs für Sportboote bis 24 Meter:
Flaggenzertifikat
Informationen und Online-Antrag:
Funklizenz, MMSI und Rufzeichen
Beantragung der Schiffsfunklizenz bei der Bundesnetzagentur:
Deutsche Flagge
Allgemeine Informationen zu Flaggenrecht, Schiffsmessbrief und Registereintragung:
Ansprechpartner
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Referat Sportbootvermessung
E-Mail: sportbootvermessung@bsh.de
Telefon: +49 40 3190-72201
Bundesnetzagentur
Seefunk / Sportschifffahrt
E-Mail: seefunk@bnetza.de
Telefon: +49 40 23655-0
Seeschiffsregister
Welches Amtsgericht zuständig ist, richtet sich nach dem Heimathafen des Schiffes.
Beispiel:
Heimathafen Neustadt in Holstein → Amtsgericht Kiel – Seeschiffsregister
Meine Empfehlung
Legt euch direkt zu Beginn einen digitalen Ordner (z. B. in iCloud, Dropbox oder OneDrive) an und speichert dort alle wichtigen Unterlagen:
Schiffsmessbrief
Schiffszertifikat
Funklizenz
CE-Konformitätserklärung
Builder's Certificate
Kaufvertrag
Versicherungsunterlagen
Rechnungen wichtiger Ausrüstung
Gerade auf längeren Reisen ist es Gold wert, jederzeit auf alle Dokumente zugreifen zu können – auch wenn die Originale einmal nicht zur Hand sind.
Mein Fazit
Vor Beginn wirkte der gesamte Prozess auf mich ehrlich gesagt ziemlich kompliziert.
Hat man die richtige Reihenfolge verstanden, ist der Ablauf aber logisch aufgebaut und gut zu bewältigen.
Mein wichtigster Rat lautet deshalb:
Nicht mit der Funklizenz beginnen, sondern mit dem Schiffsmessbrief. Er bildet die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Ich hoffe, dass dieser Erfahrungsbericht anderen Eignern von Neubauten oder größeren Yachten etwas Zeit spart. Genau so einen Artikel hätte ich mir zu Beginn unseres Projekts selbst gewünscht.
Fair Winds!
Christian



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